Kampfmittelfund

Wer Kampfmittel (Bomben, Granaten, Munition) findet oder Lagerstellen kennt, an denen Kampfmittel liegen, hat dies unverzüglich der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Außerhalb der Dienstzeit ist die Polizei zu benachrichtigen. Bis zum Eintreffen des Ordnungsamtes oder der Polizei, ist der Fundort zu beaufsichtigen.

Rufnummern für den Notfall: Tel. 110 oder 112

Richtiges Verhalten bei Fundmunition
Beim Fund von Munition besteht weiterhin ein sehr hohes Risiko, verletzt oder sogar getötet zu werden.

  • Jedes Kampfmittel muss grundsätzlich, unabhängig von seiner Größe oder äußeren Beschaffenheit, als hochexplosive, das äußerst empfindlich gegen Berührung, Erschütterung oder eine Veränderung seiner Lage ist. Aufgefundene Kampfmittel sind an der Fundstelle zu belassen. Sie dürfen nicht berührt werden.
  • Kampfmittel die erst nach Aufnahme als solche erkannt werden, sind vorsichtig wieder abzulegen. Nie werfen!
  • Um den Zutritt Unbefugter zu verhindern, ist die Fundstelle durch Kennzeichnung und Absperrung zu sichern.
  • Arbeiten am Fundort sind einzustellen.
  • Bei jedem Fund auf einer Baustelle muss diese von allen Personen sofort verlassen und durch Absperrung mindestens im Umkreis von 50 m gesichert werden.
  • Wurde das Kampfmittel bereits von einem Greifer erfasst, so ist es in der jeweiligen Lage zu belassen. Die Maschinen sind abzustellen.
  • Wird Kampfmittel erst bemerkt, nachdem sie auf ein Fahrzeug verladen wurde, darf es keinesfalls weitertransportiert werden. Der Motor des Fahrzeuges ist abzustellen. Der Standort ist zu sichern.
  • Der Finder oder der für die Baustellen Verantwortliche ist für die Benachrichtigung der Ordnungsbehörde bzw. Polizei und die Durchführung der vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen bis zu ihrem Eintreffen verantwortlich.
  • Den Anordnungen der Ordnungsbehörde bzw. Polizei über die Weiterführung der Arbeit, den Einsatz von Maschinen und Geräten, einer teilweisen oder gänzlichen Sperrung der Baustelle usw. ist unbedingt Folge zu leisten.

Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg- KampfmV)

Sofern für Baustellen eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erforderlich ist, kann diese durch den

KMBD
Zentraldienst der Polizei
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Verwaltungszentrum B
Hauptallee 116/8
15806 Zossen, OT Wünsdorf
Tel: 033702 / 72800 Fax: 033702 / 72801

oder durch einen Nachweis der Kampfmittelfreiheit einer vom Grundstückseigentümer / Antragsteller beauftragten Fachfirma erstellt werden.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Torsten Hagenow
Zimmer: 115
Telefon: 03307 4684 156
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste[at]zehdenick.de