Gewerbeangelegenheiten

Unter dem Begriff „Gewerbe“ versteht man eine selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit. Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen nicht die Urproduktion, die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens und die freien Berufe.

Gewerbeanzeige

Stehende Gewerbe und Betriebe einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle haben

  • den Beginn (Gewerbeanmeldung) > zum Formular
  • das Beiblatt zur Gewerbeanmeldung finden Sie hier.
  • eine mögliche Veränderung z.B. Verlegung des Betriebssitzes, Erweiterung der Tätigkeit, die nicht geschäftsüblich ist (Gewerbeummeldung) > zum Formular
  • die Beendigung (Gewerbeabmeldung) > zum Formular

schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entsteht mit Beginn der Gewerbetätigkeit. Unerheblich ist dabei, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Notwendige Unterlagen:

  • bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder Reisepass (ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden)
  • bei juristischen Personen: Ausweiskopie der geschäftsführenden Person sowie Kopie des Handelsregisterauszuges - sollte die Firma noch nicht in das Handelsregister eingetragen sein
  • bei handwerklichen Tätigkeiten die Handwerkskarte

Gebühren:

  • Gewerbeanmeldung für eine natürliche Person - 30,00 €
  • Gewerbeanmeldung für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter - 55,00 €
  • Gewerbeanmeldung für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter - 15,00 €
  • Gewerbeummeldung - 25,00 €
  • Beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr pro Person um 10,00 €
  • Gewerbeabmeldung - 10,00 €

Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO)

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Frau Döring
Zimmer: 142
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de