Feststellungsverfahren zur Schwerbehinderung beantragen

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt. Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30) berechtigt nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises. Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt.

Für Hilfe bei der Beantragung steht Ihnen die Behindertenbeauftragte der Stadt Zehdenick zur Verfügung.

 

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Derzeit hat die Stadt Zehdenick keine/keinen Behindertenbeauftragten, da die Stelle neu zu besetzen ist.

Die ein- bis zweimal im Monat stattfindenden Sprechstunden, um unterstützend und beratend bei Kontakten zu Behörden, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen sowie bei Leistungsbeantragungen im Rahmen des Schwerbehindertenrechts und gegenüber Kranken- und Pflegekassen zur Seite zu stehen, fallen somit aus.

In dringenden Fällen können Sie gerne auf die Sprechstunde der EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) in der Falkenthaler Chaussee 1 (Zimmer 221) bei Frau Blankenburg/Frau Meißner zurückgreifen. Die Termine sind wie folgt: 27.07.2021, 24.08.2021, 28.09.2021, 26.10.2021, 23.11.2021 und 21.12.2021 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Frau Blankenburg/Frau Meißner sind täglich telefonisch unter 03301/6896955 zu erreichen.

Für Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken.

 

 

Bei Zuständigkeiten Dritter:
Landesamt für Soziales und Versorgung
Außenstelle Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
Servicetelefon: 0355 289-800
E-Mail: post[at]lasv.brandenburg.de
www.lasv.brandenburg.de